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   BVerwG, 17.01.1984 - 2 B 37.83   

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BVerwG, 17.01.1984 - 2 B 37.83 (https://dejure.org/1984,5126)
BVerwG, Entscheidung vom 17.01.1984 - 2 B 37.83 (https://dejure.org/1984,5126)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Januar 1984 - 2 B 37.83 (https://dejure.org/1984,5126)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Nichterteilung der Aussagegenehmigung eines Beamten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1984 - 2 B 37.83
    § 54 StPO, der die in § 61 des Bremischen Beamtengesetzes konkretisierte, zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gehörende Pflicht der Beamten zur Amtsverschwiegenheit (BVerwGE 37, 265 [268 f] 66, 39 [42]) auf das Strafverfahren überträgt und dem Interesse an den staatlichen Geheimhaltungsbelangen dient, bringt eindeutig zum Ausdruck, daß der Gesetzgeber Beschränkungen der Aufklärungsmöglichkeiten im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft und im gerichtlichen Verfahren durch Maßnahmen des Dienstherrn zuläßt (vgl. BVerfGE 57, 250 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81] [281 f.]; vgl. auch BVerwGE 18, 58 [60]).

    Ihr anhaftende Mängel können nicht gerügt werden (BVerfGE 57, 250 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81] [282]; BVerwGE 18, 58 [59]; vgl. BGH, Beschluß vom 17. Februar 1981 - 5 StR 21/81 - [NJW 1981, 1052]; Beschluß vom 24. Juni 1982 - BVerwG 2 C 72.81 -).

    Gegen die Regelungen der §§ 61, 62 des Bremischen Beamtengesetzes bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfGE 57, 250 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81] [284]; BVerwGE 66, 39 [41]).

    - Abgesehen davon ergibt sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts, in welcher Weise grundsätzlich gemäß §§ 61, 62 Abs. 1 des Bremischen Beamtengesetzes eine Abwägung zwischen den widerstreitenden Interessen des Staatswohls und der Erfüllung öffentlicher Aufgaben einerseits und dem Interesse an einer umfassenden und uneingeschränkten Wahrheitsfindung sowie den damit zusammenhängenden Interessen andererseits vorzunehmen ist (BVerfGE 57, 250 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81] [279 ff.]; BVerwGE 66, 39 [41 ff.] mit weiteren Nachweisen aus der bisherigen Rechtsprechung).

  • BVerwG, 24.06.1982 - 2 C 91.81

    Verschwiegenheitspflicht - Beamter - Verfassungsrang - Dienstvorgesezter -

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1984 - 2 B 37.83
    Gegen die Regelungen der §§ 61, 62 des Bremischen Beamtengesetzes bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfGE 57, 250 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81] [284]; BVerwGE 66, 39 [41]).

    - Abgesehen davon ergibt sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts, in welcher Weise grundsätzlich gemäß §§ 61, 62 Abs. 1 des Bremischen Beamtengesetzes eine Abwägung zwischen den widerstreitenden Interessen des Staatswohls und der Erfüllung öffentlicher Aufgaben einerseits und dem Interesse an einer umfassenden und uneingeschränkten Wahrheitsfindung sowie den damit zusammenhängenden Interessen andererseits vorzunehmen ist (BVerfGE 57, 250 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81] [279 ff.]; BVerwGE 66, 39 [41 ff.] mit weiteren Nachweisen aus der bisherigen Rechtsprechung).

  • BVerwG, 14.02.1964 - VII C 93.61

    Streit um die Ablehnung einer Aussagegenehmigung für einen Schiedsmann im

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1984 - 2 B 37.83
    § 54 StPO, der die in § 61 des Bremischen Beamtengesetzes konkretisierte, zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gehörende Pflicht der Beamten zur Amtsverschwiegenheit (BVerwGE 37, 265 [268 f] 66, 39 [42]) auf das Strafverfahren überträgt und dem Interesse an den staatlichen Geheimhaltungsbelangen dient, bringt eindeutig zum Ausdruck, daß der Gesetzgeber Beschränkungen der Aufklärungsmöglichkeiten im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft und im gerichtlichen Verfahren durch Maßnahmen des Dienstherrn zuläßt (vgl. BVerfGE 57, 250 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81] [281 f.]; vgl. auch BVerwGE 18, 58 [60]).

    Ihr anhaftende Mängel können nicht gerügt werden (BVerfGE 57, 250 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81] [282]; BVerwGE 18, 58 [59]; vgl. BGH, Beschluß vom 17. Februar 1981 - 5 StR 21/81 - [NJW 1981, 1052]; Beschluß vom 24. Juni 1982 - BVerwG 2 C 72.81 -).

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1984 - 2 B 37.83
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Gründen, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [91,92]).
  • BVerwG, 20.01.1978 - 6 B 2.78

    Zulassung der Revision wegen urteilsförmiger Kostenentscheidung nach Erledigung

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1984 - 2 B 37.83
    Das gilt selbst dann, wenn ein Gericht eine Rechtsfrage fehlerhaft entschieden oder eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage überhaupt nicht erkannt hat (vgl. u.a. Beschluß vom 20. Januar 1978 - BVerwG 6 B 2.78 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 162]).
  • BVerwG, 25.02.1971 - II C 11.70

    Ausarbeitung einer Promotionsarbeit - Freigabe einer Arbeit durch einen

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1984 - 2 B 37.83
    § 54 StPO, der die in § 61 des Bremischen Beamtengesetzes konkretisierte, zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gehörende Pflicht der Beamten zur Amtsverschwiegenheit (BVerwGE 37, 265 [268 f] 66, 39 [42]) auf das Strafverfahren überträgt und dem Interesse an den staatlichen Geheimhaltungsbelangen dient, bringt eindeutig zum Ausdruck, daß der Gesetzgeber Beschränkungen der Aufklärungsmöglichkeiten im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft und im gerichtlichen Verfahren durch Maßnahmen des Dienstherrn zuläßt (vgl. BVerfGE 57, 250 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81] [281 f.]; vgl. auch BVerwGE 18, 58 [60]).
  • BGH, 17.02.1981 - 5 StR 21/81

    Ablehnung eines "V-Mannes" als Zeuge wegen dessen vermeintlicher Unerreichbarkeit

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1984 - 2 B 37.83
    Ihr anhaftende Mängel können nicht gerügt werden (BVerfGE 57, 250 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81] [282]; BVerwGE 18, 58 [59]; vgl. BGH, Beschluß vom 17. Februar 1981 - 5 StR 21/81 - [NJW 1981, 1052]; Beschluß vom 24. Juni 1982 - BVerwG 2 C 72.81 -).
  • BVerwG, 24.06.1982 - 2 C 72.81

    Verwaltungsrechtsweg bei Erteilung einer Aussagegenehmigung für Beamte -

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1984 - 2 B 37.83
    Ihr anhaftende Mängel können nicht gerügt werden (BVerfGE 57, 250 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81] [282]; BVerwGE 18, 58 [59]; vgl. BGH, Beschluß vom 17. Februar 1981 - 5 StR 21/81 - [NJW 1981, 1052]; Beschluß vom 24. Juni 1982 - BVerwG 2 C 72.81 -).
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